1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Dienstleistungen gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern und soweit zwischen uns als Verkäufer bzw. Dienstleistungserbringer und dem Kunden nicht übereinstimmend und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Soweit die allgemeinen und speziellen Geschäftsbedingungen keine Regelungen enthalten, gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Annahme der bestellten Ware oder Abnahme der gelieferten Dienstleistung bedeutet in jedem Fall Anerkennung dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» durch den Kunden. Alle Geschäftsbedingungen des Kunden sind für unsere Lieferungen und Dienstleistungen unverbindlich, auch wenn sie unsererseits nicht ausdrücklich beanstandet werden. Der Begriff «Dienstleistungen» umfasst sowohl Leistungen von der Bathan AG aus Auftrags- wie auch aus Werkvertragsrecht.

2. Bestellung, Preise und Zahlung

Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung werden ausschliesslich durch die schriftliche Offerte der Bathan AG, welche vom Kunden angenommen wurde, bzw. die von der Bathan AG schriftlich bestätigte Bestellung des Kunden definiert. Änderungen oder Ergänzungen des Liefer- oder Dienstleistungsumfangs bedürfen stets der Schriftform. Wo nicht anders vermerkt, ist die Mehrwertsteuer in den Preisen nicht inbegriffen. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Lieferung zur Bezahlung fällig. Sofern schriftlich in der Rechnung vermerkt, wird auf Rechnungsbegleichung innert 14 Tagen ein Skonto i.H.v. 2% gewährt.

3. Verpackung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und muss durch die Bathan AG nicht zurückgenommen werden. Kisten, Palette usw. werden separat verrechnet.

4. Versand/Tarife

Sämtliche nach Vertragsabschluss eintretenden Erhöhungen von Tarifen und Gebühren wie Transportspesen, Versicherungsprämien, Zölle usw. gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn wir Transport, Versicherung, Verzollung usw. übernommen haben; Ermässigungen werden dem Kunden gutgeschrieben. Ein Auftrag gilt als ausgeliefert, wenn das Transportunternehmen die Ware am bekanntgegebenen Ort abgeladen hat. Eine Dienstleistung gilt spätestens mit Rechnungsbegleichung als angenommen.

5. Mengentoleranzen

Für Spezialanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor.

6. Force Majeure

Force Majeure-Ereignisse entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Erfüllungsfristen. Als Force Majeure-Ereignisse gelten u.a. Mobilmachung, Krieg, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Demonstrationen, Revolution, behördliche Verfügungen, Rohstoffmangel, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen Unterbrechungen im Betrieb des Werkes der Bathan AG oder seiner Lieferanten. Auch dazu zählen Ereignisse, die unsere Leistung vorübergehend oder dauerhaft verunmöglichen oder wirtschaftlich unzumutbar machen.

7. Kontrolle der Lieferung und Dienstleistung

Die gelieferte Ware ist bei Empfang durch den Kunden zu prüfen, auf jeden Fall jedoch vor einer allfälligen
Verarbeitung. Dienstleistungen sind nach deren Erbringung, spätestens vor Verwendung des Auftragsergebnisses
zu prüfen. Beanstandungen betreffend Gewicht oder Stückzahl sowie Mängelrügenbetreffend Beschaffenheit der Ware oder betreffend Dienstleistungen sind nur gültig, wenn sie uns innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden und wir diese vor Ort prüfen können. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, ist die Bathan AG von jeglicher Haftung (soweit gesetzlich zulässig) befreit.

8. Zahlungsverzug

Hält der Kunde die festgelegten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden unsere sämtlichen Guthaben ihm gegenüber, gleichgültig, welches die vereinbarten Zahlungstermine sind, zur Zahlung fällig und können von uns sofort eingefordert werden. Gelangt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, steht uns zudem und ohne den Kunden besonders zu mahnen, das Recht zu, unsere Leistungen einzustellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat uns für den entstandenen Schaden vollen Ersatz zu leisten. Wir sind ferner berechtigt, alle dem Kunden bereits bestätigten, aber noch nicht ausgeführten oder in der Ausführung befindlichen Aufträge fristlos zu annullieren.

9. Haftung der Bathan AG

Im Falle von gerechtfertigten Beanstandungen oder Mängelrügen beschränkt sich unsere Haftung auf den kostenlosen Ersatz der beanstandeten bzw. mangelhaften Ware bzw. Nachbesserung der geschuldeten Dienstleistung. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche gegenüber der Bathan AG. Somit hat der Kunde kein Recht auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz, wie z.B. wegen entgangenem Gewinn. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Ansprüche des Kunden auf Ersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschaden sowie aller sonstigen Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der beanstandeten Ware oder Dienstleistung entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produkthaftpflicht bleiben vorbehalten. Aus mündlichen Angaben unseres Personals kann der Kunde keine Zusicherung für Eigenschaften des Materials bzw. für die Anwendung im Einzelfall und damit auch keine Haftung unsererseits ableiten. Bei der Nichteinhaltung von Vorschriften bezüglich Handhabung der Produkte oder Anwendung der Ergebnisse der erbrachten Dienstleistungen der Bathan AG lehnen wir jegliche Haftung ab.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Cham, Zug. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Dienstleistungen ergebenden Streitigkeiten ist Cham, Zug. Es ist schweizerisches materielles Recht (unter Ausschluss des CISG) anwendbar.

11. Verschiedenes

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der expliziten schriftlichen Vereinbarung durch die Parteien.

Bathan AG

Luzern, 2023